Was tun im Korruptionsfall?
Die Tagung des Institutes für Korruptionsprävention IfKp e.V. fand heuer am 11. Und 12. Juli an der Hochschule Hof statt. Über 60 Antikorruptionsbeauftragte und Compliance-Officer informierten sich über das diesjährige Thema „Was tun im Korruptionsfall? Vorbereitet sein!“
Seit vielen Jahren engagiert sich das IfKp e.V. für die Korruptionsprävention. Die bisherigen Jahrestagungen waren daher auch speziell auf diesen Bereich ausgerichtet. Eine geringere Rolle spielt in der Praxis der Korruptionsprävention aber leider das Thema, wie genau man vorgehen sollte, wenn es zu einem Korruptionsfall im Unternehmen oder in der Behörde gekommen ist, bzw. wenn ein sehr starker Anfangsverdacht für eine solche Straftat vorliegt und die Staatsanwaltschaft u.U. schon mit ihren Ermittlungen begonnen hat.
Was macht man eigentlich, wenn es zu einem Korruptionsfall gekommen ist? Wie erkennt man, ob hier ein begründeter Anfangsverdacht besteht? Wie und wann setzt man sich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung? Wie sieht die Zusammenarbeit aus? Welche rechtlichen Konsequenzen können sich für die Dienstherren aus einem Korruptionsfall ergeben? Und welche öffentliche Reaktion ist zu erwarten, bzw. wie sieht hier eine gute Pressearbeit aus?
Regierungsdirektor Klaus Völkel setzte sich in seinem Eröffnungsvortrag mit der ganz praktischen Frage auseinander, welche Indikatoren für Korruption valide sind, und wie sie rechtlich eingeordnet werden müssen.
Franz-Josef Meuther vom Landeskriminalamt NRW ging in seinem Vortrag auf die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden ein und zeigte an ganz praktischen Fällen, wie eine gute Zusammenarbeit der Unternehmen / Behörden mit den Ermittlungsbehörden aussehen sollte.
Adam Breuninger von der Landeshauptstadt Stuttgart machte deutlich, welche Haftungsrisiken für die betroffene Organisation bestehen, wenn sie keine genügenden Compliance-Aktivitäten vorweisen kann.
Carsten Stark stellte daraufhin der Stand der Forschung zum Thema Korruptionsprävention dar und zeigte in seinem Vortag auf, welche Instrumente der Prävention von einem Unternehmen / einer Behörde erwartet werden können, damit es zu keinem Haftungsproblem kommt.
Reiner Chwoyka (Direktor des Amtsgerichtes Hof) veranschaulichte in seinem Vortrag sehr deutlich die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften. Spätestens hier wurde allen Teilnehmern deutlich, wie wichtig eine präzise Vorarbeit von Seiten der Antikorruptionsbeauftragten ist, da jetzt ein „Nachrudern“ oder „Nachbessern“ nicht mehr möglich ist oder zumindest zu sehr großen rechtlichen Problemen führen kann.
Die Tagung wurde mit einem Vortrag von Giesela Rüß (Vorstand von Transparency Deutschland) abgeschlossen, die auf die öffentliche Wahrnehmung bei Korruptionsfällen einging und an aktuellen Beispielen aufzeigte, welche medialen Auswirkungen mit Korruptionsfällen verbunden sein können.
Aufgrund des starken Interesses der Teilnehmer wurden währen der Tagung Workshops zu den Themen Risikoanalyse und Schwachstellenanalyse angeboten.
Für nächstes Jahr wünschten sich die Teilnehmer Informationen zum Thema „Datensicherheit, Datenmanipulation und Korruption“. Nächsten Juli wird es daher zu diesem Thema eine Tagung des Institutes zu diesen Themen geben.